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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Traufständiges, zweigeschossiges Wohngebäude an der Losse, datiert durch Inschrift auf 1841. Der regelmäßige Fachwerkrähmbau mit zu den Fensterstielen geneigten Langstreben steht auf einem annähernd quadratischen Grundriss. Das Erdgeschoss ist mit Lehmgefachen, das Obergeschoss mit Backsteingefachen ausgeführt.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen durch seine Lage an der Losse am Rand des historischen Ortskerns und als sehr gut erhaltenes Fachwerkgebäude des mittleren 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |