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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Im rückwärtigen Bereich des Steinwegs befindet sich das um 1820 errichtete ehemalige Einhaus. Die ursprünglich symmetrische Fachwerkkonstruktion wurde später nach Westen um sechs Gefache erweitert. Der Rähmbau aus Eichenholz wird durch zweifach verriegelte Streben an den Eckständern ausgesteift. Eine einläufige Treppe führt zum über dem Sockel liegenden Eingang, der ehemalige Eingang zum Stall im Sockelgeschoss ist ablesbar geblieben.
Aus geschichtlichen Gründen ist das ehemalige Einhaus als Kulturdenkmal zu bewerten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |