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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Dendrochronologischen Untersuchungen zufolge stammt das Ernhaus im Kern aus dem Jahr 1639. Das Gebäude ist auf einem niedrigen Sandsteinsockel und in Rähmbauweise errichtet und hat einen traufseitigen Geschossüberstand. Der Eingangsbereich ist wohl an Originalposition und in Originalproportion erhalten, wie auch vereinzelte Fensteröffnungen.
Kulturdenkmal aufgrund seiner bau- und ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |