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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Der Ständerbau gehört zu den ältesten Gebäuden Niederkaufungens. Der linke Türständer zeigt die Jahreszahl 1644. Dreizonige Gliederung in Eingangs-, Stall- und Wohnbereich. Die Türständer sind mit Schnitzereien verziert und zeigen eine Quaderung, was auf die Verwendung älteren Baumaterials, vielleicht aus der Renaissance hindeutet.
Bau- und ortsgeschichtliche Bedeutung als eines der ältesten Gebäude im Ortskern von Niederkaufungen. Städtebauliche Bedeutung als Teil einer früheren Hofanlage und durch die Lage am Steinweg in unmittelbarer Nähe zur Losse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |