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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das ehemalige Ernhaus befindet sich in giebelständiger Stellung zum Steinweg und zur Losse. Es ist in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion steht auf einem niedrigen Sandsteinsockel. Eichenfachwerk mit nach außen geneigten Dreiviertelstreben und Winkelhölzern an Bund- und Eckständern. Umlaufender, profilierter Geschossüberstand, Winkelhölzer mit herzförmigen Flachschnitzereien.
Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |