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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Wohnhaus aus dem späten 18. Jahrhundert ist giebelständig zur Losse gelegen. Der Ständerbau aus Eichenfachwerk steht auf einem niedrigen Sandsteinsockel. Dreiviertelstreben im Erdgeschoss steifen die Konstruktion aus. Ebenerdiger Eingang von der Traufseite.
Städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung innerhalb der Reihung giebelständiger Gebäude im Steinweg und an der Losse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |