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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die ehemalige Streckhofanlage an der Einmündung Kirchweg in die Wilhelmstraße ist auf die Zeit um 1800 zu datieren. Regelmäßiges Fachwerk mit Dreiviertelstreben und gefachübergreifenden Langstreben über der ehemaligen Toreinfahrt. Ein durchgehendes Linienband am Geschossübergang kennzeichnet die für die Erbauungszeit typische zurückhaltende Verzierung.
Ortsgeschichtliche Bedeutung der gut erhaltenen Hofanlage. Städtebauliche Bedeutung im Zusammenhang mit der benachbarten dreiseitigen Hofanlage am Kirchweg und als raumbildendes Gebäude im Kreuzungsbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |