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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
An der Ecke Wilhelmstraße zur Straße Am Haferbach befindet sich diese dreiseitige Hofanlage. Den ältesten Kern bildet das ehemalige Einhaus, inschriftlich auf 1728 datiert. Rähmbauweise mit zum Teil gebogenen Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern. Traufseitig profilierter Geschossüberstand. Eckständer mit herausgearbeiteten Rundstäben mit aufgesetzten Voluten verziert. Einzelofenheizung im Inneren. Beide Wirtschaftsgebäude stammen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Konstruktives Fachwerkgefüge mit geschosshohen Langstreben und aufgesetzten Zwerchhäusern. Im Hof sind Teile des alten Pflasters erhalten.
Kulturdenkmal aufgrund ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als gut erhaltene dreiseitige Hofanlage an einer Ecksituation am Rand der Gesamtanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |