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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Zweigeschossiges, ehemaliges Einhaus, später zum Streckhof erweitert. Im Kern erbaut Ende des 18. Jahrhunderts. Fachwerkgefüge aus Lang- und Kurzstreben sowie Andreaskreuzen über der Toreinfahrt. Hofseitig profilierter Geschossüberstand. Der zu einem Rundstab ausgearbeitete linke Eckständer ist noch zum Teil erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund städtebaulicher und ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |