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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus mit Kniestock. Erbaut um 1850. Rähmbauweise auf hohem Sandsteinsockel mit regelmäßigem Fachwerkgefüge. Zur original erhaltenen Eingangstür mit Kassettenteilungen und Oberlicht führt ein einläufiger Treppenaufgang.
Städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung als gut erhaltenes Beispiel eines Fachwerkwohnhauses aus der Mitte des 19. Jahrhunderts außerhalb der geschlossenen Dorflage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |