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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Eiterhagen
Einhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, das im frühen 19. Jahrhundert nach Westen als Streckhofanlage erweitert wurde. Die Positionierung der Fenster lässt hinter der Verkleidung eine intakte Fachwerkkonstruktion vermuten, der umlaufende Geschossversprung ist deutlich ablesbar.
Der ehemalige Streckhof ist von geschichtlicher Relevanz. Städtebauliche Bedeutung trägt die Anlage als Teil der historischen Bebauung mit Hausgarten im historischen Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |