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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Eiterhagen
Zweigeschossiges Einhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Das Gebäude diente ursprünglich der 1964 abgebrannten Obermühle als Wirtschaftsbereich. Im frühen 19. Jahrhundert um drei Gefache nach Südosten erweitert. Die Fassade mit fünf Fensterachsen ist regelmäßig gegliedert. Die Konstruktion ist an Bund- und Eckständern mit einfach verriegelten Dreiviertelstreben verfestigt.
Ortsgeschichtlich bedeutsam als erhaltener Landwirtschaftsteil der untergegangenen Mühle. Städtebauliche Relevanz als Abschlussbau der Bebauung am Rodebach, im Ensemble der historischen Bebauung im Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |