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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Eiterhagen
Winkelförmige Hofanlage, die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Einhaus errichtet und im frühen 19. Jahrhundert erweitert wurde. Das zweigeschossige Einhaus zeichnet ein traufseitiger Geschossüberstand aus, die Fachwerkkonstruktion ist mit zweifach verriegelten Dreiviertelstreben an den Eckständern und Halbstreben gefestigt. Das Fachwerkgefüge der Scheune ist durch zweifach verriegelte geschosshohe Streben versteift.
Städtebauliche und geschichtliche Bedeutung der Hofanlage im Ensemble der historischen Bebauung im Ortskern von Eiterhagen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |