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Südlich des historischen Ortkerns liegt das Schulgebäude von 1926/27. Zweigliedriger Baukörper in rechtwinkliger Anordnung. Das Massivbau wird durch ein umlaufendes Gesims im Brüstungsbereich des Obergeschosses horizontal gegliedert. Zweiflügelige Eingangstür in Kassettenform mit Oberlicht, beiderseitig schmales Fenster in gleicher Unterteilung.
Ortsgeschichtliche Bedeutung als Schule, städtebauliche Relevanz als die Schulstraße prägender Winkelbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |