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Kassel, Landkreis
Fuldabrück
Bergshausen
  • Uferstraße
  • Uferstraße 9
  • Uferstraße 7
  • Uferstraße 5
  • Uferstraße 3
  • Uferstraße 11
  • Uferstraße 1
Sachgesamtheit Sperrenhäuser
Flur: 8, 9, 11, 19
Flurstück: 66/5, 27/3, 27/4, 27/5, 43/5, 44/5, 44/6, 67/3, 67/5, 2/2, 496/28, 499/2, 500/2, 501/2, 502/2, 503/2, 504/2, 505/2, 506/2, 507/2, 508/2, 509/2, 510/2, 511/2

Zwischen 1922 und 1924 sollte zur Ausdehnung der Energiegewinnung durch Wasserkraft unterhalb der Söhre eine Fuldasperre errichtet werden. Diese wurde allerdings nie vollständig ausgeführt. Nach Fertigstellung der Planung wurde lediglich das Fundament der Sperrmauer in das Flussbett der Fulda gelegt, wo es bei extremem Niedrigwasser noch heute sichtbar ist. Als bauliche Erinnerung an das Projekt sind die Wohnhäuser für die Bediensteten der geplanten Sperrmauer erhalten.

Die Siedlung besteht aus zwei unterschiedlichen Gebäudetypen, die zu drei Häusergruppen zusammengefasst sind. Original erhaltene Sandsteinmauern fassen die Grundstücksparzellen ein. Die Außenräume sind als Nutzgärten konzipiert und weitgehend erhalten.

Am Anfang der Siedlung, von Bergshausen kommend, befindet sich ein traufständig zur Uferstraße orientiertes Doppelhaus mit rückwärtig anschließendem Wirtschaftsgebäude.

Das eingeschossige, unterkellerte Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet. Die Außenmauerwerksschale besteht aus rotem Sandsteinquadermauerwerk. Die Dachform ist ein einfaches Satteldach mit Aufschieblingen.

Den Abschluss der Siedlung bilden zwei weitere Häusergruppen entlang der Uferstraße und in zurückgesetzter Hanglage. Die höher liegenden Gebäude sind über einen rückwärtigen Stichweg zu erreichen, der von der Uferstraße abzweigt. Die beiden Häusergruppen bestehen aus jeweils zwei giebelständig ausgerichteten Gebäuden, die über einen Zwischentrakt miteinander verbunden sind. Die Zwischentrakte entsprechen in ihrer Ausführung den Hauptgebäuden und dienen als Eingangsbereiche und der Unterbringung von Nebenräumen. Erwähnenswert sind die hölzernen Eingangstüren mit Kassetten und Oberlicht, die überwiegend noch original erhalten sind.

Die Sperrenhäuser mit ihren umliegenden Freiflächen bilden aufgrund ihres durchgängigen und gut erhaltenen Gestaltungskonzeptes eine Sachgesamtheit. Sie sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer baugeschichtlichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung als Relikte der geplanten Fuldasperre.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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