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Zweigeschossiges Backsteingebäude aus der Zeit um 1900. Die Brüstungsfelder sind mit gelben Klinkersteinen eingerahmt und zeigen Kreuzmotive, die Fensterlaibungen werden durch einen Wechsel von roten und gelben Steinen betont. Der Geschossübergang zum ersten Obergeschoss wird durch einen Fries aus schräg gestellten Klinkersteinen hervorgehoben.
Kulturdenkmal aufgrund seiner Lage am Rand des historischen Ortskerns, die die städtebauliche Erweiterung um die Jahrhundertwende entlang der Crumbacher Straße anzeigt. Künstlerische Relevanz als Wohnhaus mit aufwendigen Schmuckformen in materialbetonter Ausführung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |