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Die ehemalige Schule wurde 1905/06 erbaut und 1934 um zwei Klassenräume erweitert. Der zweigeschossige Backsteinbaukörper wird durch vorspringende Gebäudeteile und Risalite optisch aufgelöst und verfügt über ein hoch aufragendes Dachgeschoss. Die Fensteröffnungen zeigen einen Abschluss in Segment- oder Spitzbogenform sowie profilierte Fensterbänke aus Sandstein. Im seitlich gelegenen Risalit befinden sich Fensternischen mit kleeblattförmigen Bogenabschlüssen. Darunter ist eine Sandsteintafel: "Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir." Original erhaltene Eingangstür. Rückwärtig eingeschossiges Nebengebäude mit Fachwerkdrempel.
Schul- und Nebengebäude sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer ortsgeschichtlichen Bedeutung. Darüber hinaus kommt dem Schulgebäude künstlerische Bedeutung zu, als in Formensprache der Neugotik gestaltetes Gebäude mit gut erhaltenen Schmuck- und Baudetails.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |