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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage historischer Ortskern Crumbach
Das heute in zwei Hälften unterteilte Fachwerkhaus ist als ehemaliges Forsthaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. anzusprechen. Die unverputzte, zum Garten orientierte Traufseite zeigt eine Rähmkonstruktion mit einem einfach verriegelten Eichenfachwerkgefüge. An Bund- und Eckständern befinden sich Dreiviertelstreben, umlaufender profilierter Geschossüberstand.
Die beiden Gebäudeteile des Fachwerkgebäudes sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer ortsgeschichtlichen Bedeutung als ehemaliges Forsthaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |