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Im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts errichtetes Bahnhofsgebäude, das heute als Wohnhaus genutzt wird. Ehemals Haltepunkt der Söhrebahn. Die Personenbeförderung wurde 1966 eingestellt, der Güterverkehr bis 1983 fortgeführt. Es handelt sich um einen Typenbau, der auch in Vollmarshausen zu finden ist. Zweigeschossiger Massivbau mit Krüppelwalmdach. An das Bahnhofsgebäude schließt seitlich der ehemalige Gepäckraum an. Er wurde auf einem halbhohen Sandsteinsockel als eingeschossiger Fachwerkbau errichtet.
Das ehemalige Bahnhofsgebäude und der seitliche Gepäckraum sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer orts- und baugeschichtlichen Bedeutung als sehr gut erhaltene Typenbauten an der Strecke der Söhrebahn.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |