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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage historischer Ortskern Ochshausen
Im ehemaligen Mühlenviertel errichtetes Einhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dreigeschossig auf halbhohem Sandsteinsockel. Das Fachwerkgefüge ist im Erdgeschoss zweifach verriegelt, die oberen Geschosse sind einfach verriegelt, geschosshohe Streben an Bund- und Eckständern. Zweiläufige, repräsentative Vortreppe aus Sandstein. Bemerkenswert ist die bis auf wenige Stellen original erhaltene Hofpflasterung.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner orts- und baugeschichtlichen sowie städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |