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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage historischer Ortskern Ochshausen
L-förmige Hofanlage im ehemaligen Mühlenviertel. Giebelständiges Einhaus aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts. Das Fachwerkgefüge wird durch zweifach verriegelte Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift. Die Wirtschaftsgebäude verfügen über ein aus Backstein auf einem Sandsteinsockel errichtete Erdgeschoss, das als Stallung diente. Darüber ein Speichergeschoss, dessen Rähmkonstruktion durch gefachübergreifende Langstreben ausgesteift wird.
Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Bestandteil des ehemaligen Mühlenviertels.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |