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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage historischer Ortskern Vollmarshausen
Das Rathaus wurde im ausgehenden 18./frühen 19. Jahrhundert errichtet. Einfach verriegeltes Fachwerkgefüge mit Langstreben an Bund- und Eckständern, profilierter Geschossüberstand. Die rückwärtige Giebelfassade zeigt im Obergeschoss ein mit Langstreben verriegeltes Gefüge. Das nördlich anschließende Spritzenhaus mit Schlauchturm aus den 1930er-Jahren durchgreifend verändert.
Das ehem. Rathaus von Vollmarshausen ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung als Teil der Platzrandbebauung am ehemaligen Dorfgerichtsplatz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |