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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage historischer Ortskern Vollmarshausen
Traufständig zur Brunnenstraße und zum Fahrenbach errichtetes Einhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Zweigeschossige Rähmkonstruktion mit zweifach verriegelten Mannfiguren an Bund- und Eckständern im Obergeschoss, profilierter Geschossüberstand. Zentral angeordneter Ern mit einläufiger Außentreppe. Die Zugänge zum ehemaligen Stall im Sockelgeschoss sind noch ablesbar.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |