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Bei dem bezeichneten Gebäude handelt es sich um ein Einhaus, das später zu einer Streckhofanlage ausgebaut wurde. Die nördliche Hälfte, die mit dem Eingangsbereich abschließt, stammt aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts. Zweigeschossiges Eichenfachwerkgefüge mit zweifach verriegelten Mannfiguren an Bund- und Eckständern. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts südlich um den Wirtschaftstrakt erweitert. Zweigeschossige Rähmbauweise mit einem im Erdgeschoss einfach und im Obergeschoss zweifach verriegelten Eichenfachwerkgefüge.
Ehemaliges Einhaus und Wirtschaftstrakt sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer geschichtlichen sowie städtebaulichen Bedeutung im Kreuzungsbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |