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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage historischer Ortskern Vollmarshausen
Etwa 1,5 m hohe Sandsteinmauer, die eine als Schafweide genutzte Wiesenfläche umfasst. Nach der Pfarrchronik soll auf diesem eingegrenzten Areal das Pfarrgehöft mit angrenzenden Gärten gelegen haben, das bereits 1665 verkauft wurde. Die Mauer bildet den Auftakt zu den Terrassengärten, die sich den Kirchberg hinaufziehen. Gleichzeitig bildet sie eine Raumkante an der Brunnenstraße.
Die Sandsteinmauer ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Bestandteil eines ehemaligen Pfarrgehöfts, das mit dem Kirchberg eine Einheit bildete.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |