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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage historischer Ortskern Vollmarshausen
Die Fachwerkscheune schließt eine dreiseitige Hofanlage ab und wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaut. Sie bildet eine Torsituation zum historischen Ortskern. Das einfach verriegelte Fachwerkgefüge zeigt annähernd quadratische Gefache und wird durch Langstreben ausgesteift. Auf der Hofseite ist traufseitig ein großes Vordach als Geräteunterstand angefügt worden.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |