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10 m
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Kassel, Landkreis
Lohfelden
Vollmarshausen
  • Vollmarshäuser Straße 4
  • Kirchgasse
Ev. Kirche
Flur: 7
Flurstück: 74/3, 74/4, 74/5, 74/7, 76

Der Vorgängerbau der Vollmarshäuser Kirche wurde um 1836 abgerissen. 1838 wurde das neue, historistische Gebäude als flach gedeckter Saalbau mit Walmdach und quadratischem Kirchturm fertiggestellt. Der Baukörper ist in grauem Sandstein gehalten, während die architektonischen Details durch rötlichen Sandstein betont werden. Westlich schließt ein quadratischer Kirchturm mit flachem Zeltdach an. Das erste Obergeschoss des Turms ist über ein Gesims vom Erdgeschoss abgesetzt. Das zweite Obergeschoss springt leicht zurück. Das dritte Obergeschoss wird durch ein breites Gurtgesims betont und zeigt allseitig eine dreifache offene Bogenstellung mit Pilastern als Schallöffnungen für die Glocken.

Über dem Eingang an der Südfassade des Langhauses befindet sich eine Sandsteintafel mit der Inschrift: "Psalm 100 V. 4. Gehet zu seinen Thoren ein mit Danken, zu seinen Vorhoefen mit Loben; danket ihm, lobet seinen Namen. Erbauet im Jahre 1838." Innen befinden sich an Ost- und Westseite Emporen. Die Anordnung des Altars in der Mitte des Saals ist für den Landkreis eher außergewöhnlich. Acht altdeutsche, bunte bleiverglaste Fenster wurden 1964-65 ausgebaut, 1966-67 das Dach, der Fußboden, die Holzaufbauten und die Orgel neu gestaltet.

Der Kirchhof wird größtenteils durch eine Sandsteinmauer eingefasst und gegen den Hang abgestützt. Östlich schließt ein Hanggarten an, der ursprünglich zu einem Pfarrgehöft gehörte, das sich am Fuß des Kirchbergs befand.

Die Kirche ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer künstlerischen, ortsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Bedeutung im Ortskern. Der Kirchhof mit Umfassungsmauer und der am Hang gelegene Garten sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Bestandteile eines ehemaligen Pfarrgehöfts, die als Freiflächen die Kirche hervorheben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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