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Mit dem Bau der ersten Kragenhofer Eisenbahnbrücke über Fuldatalstraße und Fulda wurde 1913 begonnen. Bei dieser Brücke handelte sich um eine fünfbogige Sandsteinbrücke, die am Ende des Zweiten Weltkriegs gesprengt wurde. Bei dem Wiederaufbau der zweiten Kragenhofer Brücke wurden beide Brückenköpfe und zwei Flusspfeiler wiederverwendet. Die Brückenköpfe sind mit einer Sandsteinbalustrade und einem Bogenfries verziert. Die Sandsteinbögen wurden durch zwei vernietete Fachwerkträger aus Stahlprofilen ersetzt, die heute die beiden Bahngleise tragen. Die beiden Fachwerkträger sind untereinander über aussteifende Kreuze verbunden und ruhen auf Gleitlagern auf den Flusspfeilern und Brückenköpfen.
Die Kragenhofer Brücke ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer bau- und technikgeschichtlichen Bedeutung als Verkehrsbauwerk in Form einer vernieteten Stahlkonstruktion, die bei ihrem Wiederaufbau Elemente der alten Sandsteinbrücke beibehalten hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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