(Foto: privat)
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Main-Taunus-Kreis
Hochheim am Main
  • Hintergasse 46
Flur: 40
Flurstück: 61/1

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Hochheim

Fachwerkwohnhaus des späten 17. Jhs.

Am östlichen Rand des historischen Ortskerns von Hochheim gelegen, zählt das Haus zu den ältesten dokumentierten Beständen der Ortslage.

Eine bauhistorische Untersuchung belegt, dass das Gebäude vermutlich kurz vor 1770 an seinen heutigen Standort transloziert wurde. Seine ungewöhnliche Grundrissaufteilung sowie der Abbund der Hölzer lassen zudem vermuten, dass es originär nicht zu Wohnzwecken errichtet worden ist. Denkbar scheint die Planung einer öffentlichen Nutzung, etwa als Dorfrathaus mit Ratssaal.

Der zweigeschossige Baukörper weist im weitgehend bauzeitlich erhaltenen Obergeschoss auf der Südseite repräsentatives Schmuckfachwerk mit Feuerböcken, Fünferkreuz und halber Mannfigur auf. Die dendrochronologische Untersuchung ergibt eine Datierung um 1681. West- und Nordwand zeigen hingegen ein schlichtes konstruktives Gefüge. Das Erdgeschoss im 20. Jh. in Teilen massiv ersetzt und bereits im 19. Jh. partiell strukturell verändert.

Aufgrund seiner interessanten Bauhistorie sowie der dekorativen Fassadengestaltung ist das Gebäude aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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