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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Der zweigeschossige Rähmbau ist auf 1749 datiert. Der interessante Hausspruch lautet: "Allen, die mich kennen und meinen Namen nennen, denen gebe Gott, das sie mir gönnen. Und die mir nichts gönnen und geben, müssen sehen, dass ich doch kann leben." Symmetrisches spätbarockes Fachwerkgefüge mit gezapften Dreiviertelstreben. Die zweifach verriegelten Eckständer werden durch Dreiviertelstreben mit angezapften Gegenstreben und Halsriegeln verstärkt. Das Zwerchhaus wurde um die Mitte des 19. Jahrhunderts aufgesetzt. Der ebenerdige Eingang ist an originaler Position erhalten.
Das ehemalige Einhaus begrenzt den Straßenraum. Es ist Bestandteil der historischen Bebauung unweit der Kirche und städtebaulich sowie ortsgeschichtlich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |