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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Von der Straße zurückgesetzt liegt das auf 1773 datierte Wohnwirtschaftsgebäude mit nur wenig jüngerem rückwärtigem Anbau. Aus der Erbauungszeit erhalten ist die einläufige Sandsteintreppe vor dem Haupthaus. Der Anbau zeigt den gleichen profilierten Geschossüberstand und ein ähnliches Fachwerkgefüge mit Halb- und Dreiviertelstreben wie das Wohngebäude.
Das Gebäude ist von geschichtlicher Bedeutung als mittelständische, in allen wesentlichen Teilen erhaltene Hofanlage des späten 18. Jahrhunderts. Städtebauliche Bedeutung als Teil der Bebauung im Renthof mit einer Innenhofsituation.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |