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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das ehemalige Einhaus aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert ist Bestandteil der inneren Renthofbebauung. Die Hauptfassade ist verkleidet, rückwärtig zeigt sich aber ein Eichenrähm auf hohem Sandsteinsockel. Einzelne Fenster sowie die Eingangtür haben überdauert.
Geschichtliche Bedeutung des gut erhaltenen Einhauses mit originalen Bauelementen, städtebauliche Bedeutung als Teil der Bebauung im Renthof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |