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Kassel, Landkreis
Lohfelden
Vollmarshausen
  • Gesamtanlage Vollmarshausen
Gesamtanlage historischer Ortskern Vollmarshausen

Objekte innerhalb der Gesamtanlage

Brunnenstraße

1 (KD), 1a, 1b (KD), 1c (KD), 5-7, 9 (KD), 11 (KD), 13-15, 17 (KD), 19-31, 35

2, 4 (KD), 6-10

Hintergasse

1-9

2-12, 14 (KD), 16-20, 22-34

Im Graben

2-12

Kasseler Straße

1 (KD), 1a, 3 (KD), 5 (KD), 7-9, 13, 15 (KD), 17, 29-35

2, 4 (KD), 6-8, 14-16

Kaufunger Straße

1, 3 (KD)

2-4

Kirchgasse

1 (KD), 3 (KD), 5

Sellestraße

1 (KD), 3 (KD), 5-11

Vollmarshäuser Straße

1 (KD), 3, 5 (KD), 7-23

2, 4 (KD), 6-14

Welleröder Straße

1-3, 5 (KD), 7

4-20, 22 (KD), 24 (KD), 26 (KD)

Der historische Ortskern von Vollmarshausen zeigt die typische Struktur eines Haufendorfs. Der zentrale Platz wird durch den Kreuzungsbereich von Brunnenstraße und Kasseler Straße gebildet. Hier befindet sich die durch eine Neupflanzung ersetzte Dorflinde mit dem Gerichtstisch. Neben dem ehem. Rathaus grenzt direkt an den Platz die größte in Vollmarshausen erhaltene Hofanlage, deren Eckgebäude eine Torsituation zum Dorfplatz bilden. Für das Ortsbild prägend ist vor allem auch die Kasseler Straße. Der historische nördliche Dorfrand an der Brücke über den Fahrenbach wird durch das Mühlengehöft der ehem. Untermühle geprägt. Die Kasseler Straße geht südlich der Kirche an der Kreuzung der Vollmarshäuser Straße in die in die Welleröder Straße über. Beginnend am Dorfplatz und weiterführend in Richtung Wellerode findet sich hier ein gut erhaltener Bestand an Fachwerkbauten. Dabei handelt es sich um Ein- und Ernhäuser bis hin zu größeren Hofanlagen. Neben diesen Straßenzügen hat auch der Fahrenbach die Gestalt des Ortskerns geprägt, dessen Lauf ein Stück weit von der Kasseler Straße begleitet wird.

Wie in Crumbach und Ochshausen, so befindet sich auch die Kirche von Vollmarshausen auf einem Bergrücken oberhalb des alten Ortskerns.

Die Vollmarshäuser Straße ist im Bereich der Gesamtanlage eine Erweiterung des historischen Ortskerns aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Die Bebauung folgt einer natürlichen Hangkante, die auf Höhe der Kirche eine Garten- und Streuobstwiesenstruktur zeigt.

Die ortsbildprägenden Hofanlagen Welleröder Straße 22, 24 und 26 bilden hier die Grenze der historischen Ortslage. Die Bebauung der abzweigenden Hintergasse ist kleinteilig und von Nebenerwerbslandwirtschaft geprägt. Sie stellt einen Teil der ehemaligen Bebauung am Fahrenbach dar, der in diesem Bereich bis fast an die Kasseler Straße sein ursprüngliches Aussehen behalten hat. So sind etwa Treppenabgänge von der Hintergasse zum Fahrenbach erhalten. Als besonders ortsbildprägend ist hier die große Hofanlage Hintergasse 28 aus der Mitte des 18. Jahrhunderts zu nennen. Sie stellt die östliche, städtebauliche Grenze zwischen der ländlich geprägten Ortslage und dem im 20. Jahrhundert errichteten und durch Wohnbauten geprägten Straßenzug Hinter den Höfen dar.

Im Kreuzungsbereich von Hintergasse und Kaufunger Straße verläuft die Gesamtanlage entlang der Kaufunger Straße und schließt die Inselbebauung zwischen Kaufunger Straße, Kasseler Straße und Selle ein. Die Bebauung in der Selle ist geprägt durch traufständige Ern- und Einhäuser. Besonders zu erwähnen sind hierbei die Streckhofanlage Selle 11 und die dreiseitige Hofanlage Kaufunger Straße 3, die beide im Kreuzungsbereich zur Kaufunger Straße eine Torsituation bilden. Die Hofanlage Selle 11 markiert hierbei von Kaufungen kommend den Beginn der historischen Ortslage.

Die Gebäude an der Brunnenstraße geben anschaulich die ursprüngliche Struktur der Bebauung am Fahrenbach wieder, so dass hier der Gesamtanlage ortsgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung zukommt.

Die ausgewiesene Ortslage von Vollmarshausen ist mit den historischen Grün- und Wasserflächen als Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 HDSchG aus geschichtlichen Gründen zu erhalten.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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