Baumkircher Straße 35, Wohnhaus, Straßenansicht, Zustand September 2024 (Foto: R. Rothweiler, LfDH)
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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
  • Baumkircher Straße 35
Streckhof
Flur: 1
Flurstück: 390/2

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Streckhof, traufständig, Wohnhaus 1620d, Scheune 1821d

Das Wohnhaus wurde auf nahezu quadratischem Grundriss als Hallenhaus mit einem Obergeschoss 1620d errichtet, das Erdgeschoss wurde später zu zwei Geschossebenen getrennt. An der südöstlichen Außenwand des vermutlich zunächst freistehenden Wohnhauses wurde 1821d die Scheune erbaut. Mit dem Einbau von beidseitig je einem Zwerchhaus in der südlichen Hälfte des Wohnhauses 1843d wurden durch das Einbringen einer zweiten Sparrenlage die Dachflächen etwas höher gelegt (die Zwerchhäuser wurden im Zuge der jüngsten Sanierung bis 2021 zurückgebaut und durch Satteldachgauben ersetzt).

Wohnhaus:

Das Kellergeschoss wird über eine Treppe im Erdgeschoss erschlossen. Der tonnengewölbte Kellerraum aus Bruchstein mit einzelnen Ergänzungen in Ziegelstein reicht im Osten über die Außenmauern hinaus, weshalb dieser vermutlich noch zu einem Vorgängerbau gehörte.

Die fehlende Vorkragung des 1. Obergeschosses sowie die geschossübergreifenden Gerüsthölzer weisen auf das bauzeitliche Hallengeschoss hin. Dies ist anhand des weitgehend erhaltenen Fachwerkgefüges belegt, welches vor allem an der östlichen und vermutlich auch der nördlichen Außenwand mit einem großen Anteil von Lehmflechtwerkgefachen erhalten ist.

Das zweite Obergeschoss weist dagegen an beiden Traufseiten eine Vorkragung durch Stichbalken auf, die durch Abfasungen und Profilierungen mit zurückhaltenden Schmuckelementen versehen sind.

Das Satteldach ist als Sparrendach mit dreifach stehendem Stuhl konstruiert und größtenteils noch bauzeitlich erhalten (Veränderungen durch Zwerchhäuser und Satteldachgauben).

Scheune:

Das Gefüge und die Raumstruktur der südöstlich an das Wohnhaus anschließenden Scheune ist größtenteils bauzeitlich erhalten. Um oder nach 1900 wurden der Stallbereich und ein Teil der Südwand massiv erneuert. Das Dachwerk ist, wie das Wohnhaus, als Sparrendach mit dreifach stehendem Stuhl errichtet. Eine Besonderheit bildet der konstruktive Zusammenhang zur benachbarten Scheune – trotz vermutlich getrennter Eigentumsverhältnisse weist die Doppelscheune einen gemeinsamen Abbund mit zwei identischen Einheiten auf.

Das weitgehend ungestörte Gefüge des Wohnhauses von 1620 über dem wohl älteren tonnengewölbten Keller ist zusammen mit der südlich anschließenden Scheune, die aufgrund des gemeinsamen Abbunds mit der benachbarten Scheune hohen Seltenheitswert besitzt, aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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