Dieburger Straße 241 'Haus Hagenburg' Innen
Dieburger Straße 241 'Haus Hagenburg'
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Oberfeld
  • Dieburger Straße 241
'Haus Hagenburg'
Flur: 28
Flurstück: 59/3

"Haus Hagenburg" wurde 1899 von dem Darmstädter Architekten Fritz Nick als Parkhotel geplant. 1910/11 baute Jakob Krug das Hotel zum großzügigen Wohnhaus für Prinz Otto von Schaumburg-Lippe und dessen Gattin Anna Gräfin von Hagenburg aus, nach der das Haus benannt wurde.

Bei diesem Umbau 1910/11 wandelte Krug die Architektur des Hauses komplett um. Aus einem Gründerzeithotel wurde ein Jugendstilpalais. Krug baute unter anderem Fliesen von Jakob Julius Scharvogel ein, die in der Großherzoglichen Keramischen Manufaktur in der Noackstraße hergestellt wurden. Das Treppenhaus gehört heute zu den schönsten und besterhaltendsten Zeugnissen Scharvogelscher Arbeit in Hessen.

1925 ging das Anwesen über in den Besitz von Graf Renault van Becker, Kaiserlicher Persischer Geheimer Legationsrat. 1938 übernahmen die Nationalsozialisten das Haus als SA-Schule, 1940 bis zum Kriegsende diente es als Reservelazarett, 1945 beschlagnahmten die Amerikaner das Haus. Im Jahre 1946 richtete die Stadt hier ein Tuberkulosekrankenhaus ein, 1947 eröffneten die städtischen Kliniken im "Haus Hagenburg" ihre Frauenklinik. 1955 kaufte die Technische Hochschule das Palais und baute es zu Wohnungen und Clubräumen für Studenten um.

Seit der letzten großen und denkmalgerechten Sanierung in den Jahren 1977/ 78 heißt das einstige Parkhotel "Georg-Christoph-Lichtenberg-Haus" und die Technische Hochschule beherbergt in ihm, als Gästehaus, Akademiker aus aller Welt.

Das Gebäude ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen ein Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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