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Südlich des Ortskerns von Oppershofen und westlich der Wetter liegen die beiden Höfe der Nonnenmühlen. Sie waren ursprünglich im Besitz des Rockenberger Nonnenklosters Marienschloss. Aus siedlungs- und territorialgeschichtlichen Gründen stellen die beiden Höfe zusammen mit dem Erdkeller Am Kreienberg eine eigene zweite Gesamtanlage auf der Gemarkung Oppershofen dar.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |