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Teil der Gesamtanlage:
Stadtkern
Erhaltene Westwand der auf diesem Grundstück ehemals liegenden Synagoge Friedbergs am Kreuzungspunkt von Judengasse und Judenplacken inmitten der Altstadt. Sehr stattliches Gebäude von um 1870/80 mit 300 Sitzplätzen, mehrmals umgebaut (zuletzt 1931), zerstört in der Reichspogromnacht 1938 und nicht wieder aufgebaut. 1996 Aufbau einer Gedenkstätte an dieser Stelle, an der sich ab 1241 durchgehend die Friedberger Synagoge befand. Die Mauerreste sind als Sachteil aufgrund ihrer orts- und religionsgeschichtlichen Bedeutung zur Wahrung der jüdischen Geschichte Friedbergs als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |