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Vogelsbergkreis
Alsfeld
  • Grünberger Straße 68
Sachteil Dampfmaschine
Flur: 19
Flurstück: 12/26

Im Jahr 1904 ließ die 1858 gegründete Brauerei Alsfeld aufgrund ihres stetigen Wachstums einen Neubau an der Grünberger Straße errichten. Für diesen neuen Firmenstandort wurde kurz darauf eine neue große Dampfmaschine angeschafft. Hergestellt wurde diese Maschine laut Firmenschild von der Saechs. Maschinenfabrik vorm. Richard Hartmann Actien-Gesellschaft Chemnitz (No. 654), einem bedeutenden mitteldeutschen Maschinen- und Lokomotivenbauer.

Bei der Maschine handelt es sich um eine liegende Einzylindermaschine mit Bajonettrahmen, einer Einzylinder-Kältemaschine (hergestellt laut Manometer-Tafel von der Gesellschaft für Lindes Eismaschinen, Wiesbaden 1906, No. 5856) am anderen Ende der Kurbelwelle, Höffner-Ventilsteuerung und Kugelregulator. Das Aggregat hat eine Leistung von 75 PS, die Anheizzeit des Kessels bis zur Einsatzbereitschaft beträgt nur etwa eine halbe Stunde.

Die Dampfmaschine wurde seit ihrer Anschaffung zur Elektrizitätserzeugung genutzt und war bis 1980 zur Stromproduktion in Betrieb. Nach 1980 wurde die Maschine nicht mehr genutzt, aber weiterhin einsatzfähig gehalten. Nach wie vor ist sie zu Demonstrationszwecken in Betrieb.

Bereits im Jahr 1986 wurde der Wert der Maschine als seltenes, gut gepflegtes Produkt eines der bedeutendsten deutschen Maschinenbauunternehmen des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts erkannt und im Rahmen einer Wanderausstellung zu Denkmälern der Industrie und Technik in Hessen entsprechend vorgestellt (Wolfgang Heitzenröder, Rolf Höhmann und Peter Schirmbeck, Hessen - Denkmäler der Industrie und Technik. Katalog zur Wanderausstellung des Hessischen Museumsverbandes, Berlin 1986). Neben ihrem Alter und dem guten Zustand ist schließlich hervorzuheben, dass sich die Dampfmaschine – im Gegensatz zu vielen anderen Objekten der Technikgeschichte – nach wie vor an ihrem ursprünglichen Aufstellungsort befindet und nicht in museale Zusammenhänge transferiert wurde.

Die Dampfmaschine der Brauerei Alsfeld ist als Sachteil gem. § 2.1 HDSchG ein Kulturdenkmal aus technikgeschichtlichen Gründen


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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