Friedrichshütte 14
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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
Ruppertsburg
  • Friedrichshütte 14
Flur: 4
Flurstück: 47

Unweit der historischen Produktionsanlagen des Eisenwerks liegt an der Straße nach Gonterskirchen das 1921 errichtete schlichte Arbeiterwohnhaus, das an die letzte wirtschaftliche Hochphase des Werkstandortes Friedrichshütte im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts erinnert. Seit 1870 fungierte das Hüttenwerk als Produktionsstädte des Familienunternehmens Römheld und des Vereins für Chemische Industrie mit Stammsitz in Mainz. Letzterer ließ hier vornehmlich Holzderivate als Grundstoffe zur Farbherstellung produzieren und zählte mit rund 150 Mitarbeitern vor Ort zu den wichtigsten Arbeitgebern der Region.

1921 im Auftrag des Vereins errichtet, diente das Wohnhaus mit Stallscheune und rund 240 m² Nutzfläche vier Familien als Wohnstätte. Der zugehörige Garten erlaubte eine weitgehende Selbstversorgung der Bewohner. Wahrscheinlich war auf dem großzügigen Grundstück der Bau weiterer Wohnhäuser geplant, deren Umsetzung jedoch bis zur Aufgabe des Produktionsstandortes 1928 nicht mehr erfolgte.

Traufseitig an der Straße gelegener, zweigeschossiger Bau aus hell verputztem konstruktivem Fachwerk mit Ziegelsteinausfachung. Das Kellergeschoss aus Basaltstein gemauert. Auflagerung des Erdgeschosses auf Eisenbahnschienen. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt durch das an der nördlichen Traufseite angebaute Treppenhaus. Symmetrischer Grundriss mit ursprünglich zwei Drei-Zimmer-Wohnungen mit Küche je Stockwerk. Einbau von Sanitäranlagen vermutlich nach dem Zweiten Weltkrieg. 1960 Errichtung eines eingeschossigen Anbaus mit Balkon an der südlichen Traufseite. Die bauzeitlichen Türen und Fenster, z. T. mit Klappläden noch weitgehend vorhanden.

Das benachbarte Stallgebäude zeittypisch aus Ziegelstein gemauert, mit verbrettertem Scheunenaufbau.

Das Ensemble von Wohnhaus und Stallgebäude erfüllt als einziges authentisch überkommenes Wohnbeispiel der an der Friedrichshütte angesiedelten Arbeiterfamilien aus geschichtlichen Gründen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 HDSchG und wird damit als Kulturdenkmal im Denkmalbuch des Landes Hessen geführt.                     


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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