Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Kasinostraße 1, 2, 3, 5
Rheinstraße 34, 35, 37, 39, 41, 41A, 45
Nach dem großen Luftangriff auf Darmstadt am 11. September 1944 war Darmstadts Innenstadt weitestgehend zerstört. In Erwartung kommender Zerstörung entstanden schon während des Krieges Wiederaufbaupläne für einzelne Bauten und Bereiche. Bereits im Mai 1945, kurz nach Kriegsende, wurde von Oberbürgermeister Ludwig Metzger eine Wiederaufbaukommission gebildet, deren Leitung Professor Karl Gruber für zwei Jahre übernahm. Der Architekt, Stadtplaner, Denkmalpfleger und Architekturhistoriker war bekannt für seine städtebaulichen Vorstellungen, die sich an den Ideen eines künstlerischen Städtebaus Camillo Sittes orientierten und sich im Gegensatz zur Strenge gründerzeitlicher Stadtanlagen die Unregelmäßigkeit mittelalterlicher Städte als Vorbild nahmen. Im Sinne dieser Ideen wurde in einigen Teilbereichen der Stadt wieder aufgebaut.
Im Juni 1947 wurde Peter Grund Leiter der Darmstädter Stadtbauverwaltung. Anders als Karl Gruber sah er das Schwergewicht der künftigen Stadtentwicklung nicht in der detaillierten Ausformung zentraler Bereiche, wie Marktplatz und historischer Innenstadtquartiere, sondern in der planerischen Behandlung der bedeutenden historischen Stadtachse Rheinstraße. In einem städtebaulichen Entwurf von 1950 gibt Peter Grund der Kreuzung Rhein-, Neckar- und Kasinostraße ihre charakteristische Gestalt mit unterschiedlich geformten Vorplätzen, die dem Verkehrsknoten städtebaulich und architektonisch Orientierung geben sollten. Die Nordostecke bebaute er selbst als Architekt 1951 mit dem „Amerikahaus“ (heute „John-F.-Kennedy-Haus“) in der Architektursprache der dreißiger und vierziger Jahre und bereits 1947 mit dem an traditionellen Formen orientierten "Parkhotel Aachener Hof“.
Die weitgehende Beibehaltung des alten Stadtgrundrisses der im Krieg fast vollständig zerstörten ehemaligen Mollerstadt, führte, bei Berücksichtigung moderner Anforderungen an den Verkehr, in einigen Straßen zu der typischen Arkadenlösung. Diese findet sich auch auf der Nordseite der Rheinstraße. Sie beginnt hier an der Kreuzung und schafft eine attraktive fußläufige Verbindung zur Innenstadt.
Die Platzanlage nach dem städtebaulichen Entwurf von Peter Grund im Sinne einer rhythmisierten, die Platzkanten charakterisierenden Anordnung der Gebäude steht aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |