Kennedyplatz (Foto: Nikolaus Heiss)
Luftaufnahme Rheinstraße 41 (Foto: Nikolaus Heiss)
Rheinstraße 35 von Südosten (Foto: Nikolaus Heiss)
Rheinstraße 34 Westansicht (Foto: Nikolaus Heiss)
Rheinstraße 45 ff von Süden mit Wandmosaik von Helmut Lander (Foto: Nikolaus Heiss)
Wandmosaik von Helmut Lander (Foto: Nikolaus Heiss)
Wandmosaik von Helmut lander (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Mollerstadt
  • Gesamtanlage Kennedyplatz
Gesamtanlage Kennedyplatz

Kasinostraße 1, 2, 3, 5

Rheinstraße 34, 35, 37, 39, 41, 41A, 45

Nach dem großen Luftangriff auf Darmstadt am 11. September 1944 war Darmstadts Innenstadt weitestgehend zerstört. In Erwartung kommender Zerstörung entstanden schon während des Krieges Wiederaufbaupläne für einzelne Bauten und Bereiche. Bereits im Mai 1945, kurz nach Kriegsende, wurde von Oberbürgermeister Ludwig Metzger eine Wiederaufbaukommission gebildet, deren Leitung Professor Karl Gruber für zwei Jahre übernahm. Der Architekt, Stadtplaner, Denkmalpfleger und Architekturhistoriker war bekannt für seine städtebaulichen Vorstellungen, die sich an den Ideen eines künstlerischen Städtebaus Camillo Sittes orientierten und sich im Gegensatz zur Strenge gründerzeitlicher Stadtanlagen die Unregelmäßigkeit mittelalterlicher Städte als Vorbild nahmen. Im Sinne dieser Ideen wurde in einigen Teilbereichen der Stadt wieder aufgebaut.

Im Juni 1947 wurde Peter Grund Leiter der Darmstädter Stadtbauverwaltung. Anders als Karl Gruber sah er das Schwergewicht der künftigen Stadtentwicklung nicht in der detaillierten Ausformung zentraler Bereiche, wie Marktplatz und historischer Innenstadtquartiere, sondern in der planerischen Behandlung der bedeutenden historischen Stadtachse Rheinstraße. In einem städtebaulichen Entwurf von 1950 gibt Peter Grund der Kreuzung Rhein-, Neckar- und Kasinostraße ihre charakteristische Gestalt mit unterschiedlich geformten Vorplätzen, die dem Verkehrsknoten städtebaulich und architektonisch Orientierung geben sollten. Die Nordostecke bebaute er selbst als Architekt 1951 mit dem „Amerikahaus“ (heute „John-F.-Kennedy-Haus“) in der Architektursprache der dreißiger und vierziger Jahre und bereits 1947 mit dem an traditionellen Formen orientierten "Parkhotel Aachener Hof“.

Die weitgehende Beibehaltung des alten Stadtgrundrisses der im Krieg fast vollständig zerstörten ehemaligen Mollerstadt, führte, bei Berücksichtigung moderner Anforderungen an den Verkehr, in einigen Straßen zu der typischen Arkadenlösung. Diese findet sich auch auf der Nordseite der Rheinstraße. Sie beginnt hier an der Kreuzung und schafft eine attraktive fußläufige Verbindung zur Innenstadt.

Die Platzanlage nach dem städtebaulichen Entwurf von Peter Grund im Sinne einer rhythmisierten, die Platzkanten charakterisierenden Anordnung der Gebäude steht aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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