Luftauafnahme von Südwesten (Foto: Nikolaus Heiss)
Ansicht von Westen (Foto: Nikolaus Heiss)
Fassadendetail (Foto: Nikolaus Heiss)
Fassadendetail (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Altstadt
  • Rheinstraße 9
Merck-Haus
Flur: 4
Flurstück: 367/1

An Stelle des ursprünglichen "Merck-Hauses", das 1944 beim großen Luftangriff auf Darmstadt zerstört worden war, wurde 1952 nach Plänen von Theo Pabst (1905-1979) das Gebäude der Firma Merck mit Engel-Apotheke im Erdgeschoss neu errichtet. Vorausgegangen war 1950 ein Wettbewerb unter acht Architekten für ein Büro- und Geschäftshaus mit Wohnungen. Die Entscheidung fiel auf Theo Pabst zusammen mit Christof Müller und Heinrich Schmitt. Das Preisgericht lobte die Klarheit und Konsequenz des Entwurfs. [1]

Das Gebäude spielt in der städtebaulichen Struktur des Luisenplatzes eine wichtige Rolle. Es betont, wie die Pendants auf den entsprechenden Ecken des Platzes, mit seinen fünf Geschossen  als einer der "Torbauten" die auf das ehemalige Residenzschloss ausgerichtete barocke Achse der Rheinstraße. Die städtebaulichen Maße waren vorgegeben. In diesem Rahmen konnte individuell gestaltet werden. Pabst entschied sich der Aufgabe entsprechend für eine regelmäßige Rasterfassade, der eine Stahlbeton-Skelettkonstruktion zugrunde lag. Diese Konstruktion wird deutlich gezeigt, indem die Füllungen aus Naturstein zusammen mit den Fenstern zurückversetzt sind. Die Füllungen selbst weisen in den Brüstungsfeldern mit einer vertikalen Rillenstruktur das einzige Ornament des sonst schmucklosen Gebäudes auf. Der voll durchfensterte kubische Baukörper findet durch ein weit vorspringendes Dachgesims sein oberes Ende. Die Traufuntersicht wird zeittypisch mit einem blauen Leuchtband betont. Dieses städtebaulich wirksame Motiv hatten ursprünglich alle vier Eckbauten der Platzanlage. Das Betonraster wird im Erdgeschoss weiter geführt, um die dort befindliche Geschäftszone mit großzügigen Schaufenstern zur Geltung zu bringen. Ein wichtiges städtebauliches Detail, durch die Innenstadtplanung Peter Grunds vorgegeben, ist die im Zuge der Rheinstraße eingebaute Kolonnade zur Erhöhung der Attraktivität für Fußgänger.

Das Bauwerk ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.

[1] Stephan, Regina. Theo Pabst. Baunach. 2008. S. 36.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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