Ansicht von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Ansicht von Nordosten (Foto: Nikolaus Heiss)
Ansicht von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Ansicht von Osten (Foto: Nikolaus Heiss)
Luftaufnahme von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Ansicht von Osten (Foto: Nikolaus Heiss)
Ansicht von Südwesten (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Altstadt
  • Rundeturmstraße 11
  • Merckstraße 25
Hans-Busch-Institut der TU Darmstadt
Flur: 1
Flurstück: 197/25

Die Institutsgebäude der Elektro- und Informationstechnik der TUD sind benannt nach Hans Busch (1884-1973), einem deutschen Physiker, der von 1930 bis 1952 an der TH Darmstadt Fernmeldetechnik lehrte und heute als "Vater der Elektronenoptik" geehrt wird.

Mit dem starken Anstieg der Studierendenzahlen wurde zu Beginn der 1960er Jahre ein Neubau für das Studienfach Elektrotechnik erforderlich. 1963 erhielt Ernst Neufert (1900-1986) den Auftrag für die Planung des Neubaus für das Institut für Nachrichtentechnik. Die Bauaufgabe erforderte neben drei Hörsälen und einer Bibliothek vor allem Sonderräume wie einen Hall- und einen Absorberraum sowie einen schalltoten Raum [1]. Das in drei Bauabschnitten geplante Objekt konnte erst von 1971 bis 1973 verwirklicht werden.

Da das Grundstück für die Bauaufgabe eigentlich zu klein war, musste auf gestaltete Freiflächen verzichtet und die ebenfalls von Neufert errichtete Wasserbauhalle sehr eng umbaut werden.

Das um die Straßenecke Merck- und Landgraf-Georg-Straße vielfach gestaffelte Gebäudeensemble dominiert die Ecke mit bis zu sieben Geschossen. Die Konstruktion besteht aus Stahlbeton. Die Fassaden sind mit durchgehenden Fensterbändern, vorgehängten Brüstungen aus gelben Klinkern und kräftigen Sonnenschutzlamellen horizontal gegliedert. Trotz der in großen Teilen funktional-seriellen Gestaltung erreichte Neufert eine insgesamt skulpturale Ausprägung. Dies zeigt sich beispielsweise an dem spannungsvollen Wechsel von horizontalen und vertikalen Baugliedern oder beim Dachaufbau des westlichen Kubus mit der Bibliothek, dessen oberer Abschluss aus wellenförmigen Betonschalen gebildet wird und damit an das konstruktiv-gestalterische Motiv der Wasserbauhalle anknüpft.

Der Gebäudekomplex ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, technischen und städtebaulichen Gründen.

[1] Dorn, Ralf et al.: Ernst Neufert 1900-1986, Begleitheft zur Ausstellung der TUD 2011, S. 31


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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