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Eine natürliche Anhäufung von Granitfindlingen auf einem kleinen Hügel, dem früheren Steinberg, wurde in den 1870er Jahren von dem Hofgerichtsrat Friedrich Kraft für sich "entdeckt". Er erkannte die besondere Naturschönheit des Ortes mit seiner Fernsicht bis in die Rheinebene und pachtete ihn, um ihn mit Pflanzen zu gestalten. So machte er aus der einst kahlen Erhebung einen Ort der Erholung, der nach seinem Tod 1874 ihm zu Ehren mit einer Gedenkinschrift auf einem der Findlinge versehen und seitdem "Kraftsruhe" benannt wurde.
Das Naturdenkmal "Kraftsruhe" ist auch Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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