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Der über 20 Meter hohe Schlauchturm der Darmstädter Berufsfeuerwehr wurde zusammen mit den übrigen Gebäuden der Feuerwache 1953 nach Plänen des Hochbauamtes Darmstadt unter Oberbaudirektor Peter Grund errichtet. Schlauchtürme dienen hauptsächlich zum Trocknen der Löschschläuche nach einem Einsatz, um sie vor Schimmel zu bewahren.
Die Gestaltung des Turms erfolgte im typischen Stil der 1950er Jahre mit seinem weit auskragenden schlanken Flachdach und den in der Untersicht gezeigten unverkleideten Balkenköpfen der Dachkonstruktion. Das oberste Geschoss öffnet sich mit schmalen geschosshohen, hochrechteckigen Öffnungen im Wechsel mit gleichbreiten Pfeilern. Sie verleihen so einerseits dem Turmkopf Transparenz und Leichtigkeit, andererseits erfüllen die Öffnungen die Funktion der Durchlüftung. Weitere Gliederungselemente der hell verputzen Außenwände, wie die hölzernen Verschlüsse des Treppenhauses, schmale Fenster, Balkone und die asymmetrisch gesetzten Uhren verleihen dem Turm eine sachliche und schlichte Eleganz. Durch seine Höhe und Gestalt ist der Turm ein dominantes Merkzeichen im städtebaulichen Gefüge.
Der Turm steht aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen unter Denkmalschutz.
Die Gebäudeecke des zweigeschossigen Verwaltungsbaus an der Bismarckstraße ist mit einem Mosaik mit farbigen, glasierten Keramikplatten künstlerisch gestaltet. Das Mosaik "St. Florian", geschaffen von Friedrich Theodor Schroeder, Keramik-Lehrer an der Werkkunstschule Darmstadt in Zusammenarbeit mit dem Krefelder Glaskünstler Gustav Fründers aus dem Jahr 1954 zeigt unten rechts eine Signatur: "Schroeder-Fuenders Werkkunstschule Darmstadt". Dargestellt ist der Schutzpatron der Feuerwehren St. Florian, der einen Brand löscht und ein fliehender Roter Hahn, Symbol der Flammen und des Feuers.
Das qualitätvolle Mosaik ist ein beispielhaftes Exemplar einer gegenständlichen Wandgestaltung der Ära des Wiederaufbaus und steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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