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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage historisches Kurviertel
Wohnsiedlung aus neun großen, längsrechteckigen Mietshausblöcken. Die Gebäude wurden 1936 von der Alster-Grundstücke GmbH aus Frankfurt a. M. „für den gehobenen Wohnungsbedarf“ an Stelle der einst berühmten „Villa Amerika“ errichtet und setzen die Siedlungsbauten der 1920er-Jahre im Stadtgebiet Bad Homburgs in der Zeit des Dritten Reiches fort. Die Siedlung zeugt von der wirtschaftlich veränderten Lage des Kurbades Homburg nach dem Ersten Weltkrieg. Seit den 1920er-Jahren wurden in der Stadt mehrere Siedlungen zur Schaffung von Wohnraum angelegt
Die dreigeschossigen Putzbauten mit je sechs Wohneinheiten erheben sich über Sockeln aus Sichtziegeln. Die weitgehend schmucklosen Fassaden lassen wenig erahnen, dass es sich um Bauten aus der Zeit des Nationalsozialismus handelt. Vielmehr weisen einzelne Formen wie die flach geneigten Walmdächer und die übereinander angeordneten, von dünnen Stahlträgern getragenen Balkone auf das Baugeschehen in der unmittelbaren Nachkriegszeit voraus. Einzig der durchlaufende Sohlbanksims unter den Fenstern des zweiten OG und die massiv gefassten Eingangsbereiche lassen die Entstehung der Häuser vor 1945 offensichtlich werden. Die freistehenden, links und rechts einer zentralen Zufahrt angeordneten Gebäude verweisen deutlich auf die Forderungen der Moderne nach Licht und Luft und nehmen Siedlungsbauten der 1950er-Jahre vorweg. Dazu zählt die Einbettung in den ehem. Garten der Villa Amerika. Älterer Baumbestand und Einfriedungen mit Eisenzäunen zwischen massiven Pfosten runden das Ensemble ab.
Die Gebäuder der Siedlung "Georg-Speyer-Str." (Nrn. 1-9) sind aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmäler gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG ausgewiesen. Diese so genannte Sachgesamtheit ist mit allen zugehörigen Flurstücken außerdem Teil der Gesamtanlage "Historisches Kurviertel" gemäß § 2 Abs. 3 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |