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Nördlich des Ortes an der Landstraße L 3044 gelegener Mühlenhof. Die beiden vorderen Giebelbauten, Scheune und Stall, stammen aus dem 19. Jahrhundert. Ein überliefertes Baujahr 1700 dürfte auf das südliche, verkleidete der beiden Wohnhäuser zutreffen mit erkennbarem Geschossüberstand, während der dreistöckige Teil noch dem 18. Jahrhundert angehört. Die 1927 modernisierte Mühlentechnik arbeitete bis 1980 als letzte von fünf Obershäuser Mühlen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |