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Traufständiges Fachwerkbauernhaus des frühen 19. Jahrhunderts, neu errichtet in Angleichung an das Nachbarhaus mit Betonung der Balkenköpfe als Horizontalgliederung des Geschosse. Im Ensemble mit Haus Alt Niederhofheim 55 Beispiel der ersten Auswanderung von Höfen aus dem alten Ortskern. Hier Fenstergrößen und Sprossenteilung verändert. Die hohen, überdachten Hoftore vervollständigen das geschlossene Bild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |