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Als zweitlängste und zugleich aufwendigste Flussbrücke Hessens (Länge 293 m) 1902-04 für die Umgehungsbahn über den Main geschlagen (vgl. "Deutschherrenbrücke", Frankfurt/Main), nach Sprengung durch deutsche Soldaten (1945) 1947 wiederhergestellt. Monumentale Eisenkonstruktion aus vier Gitterträgern in Bogenform (Länge bis zu 82 m) auf gerundeten Sandsteinpfeilern bzw. kraftvoll ausgebildeten Widerlagern mit blinden Zwillingstürmchen im deftigen Dekor eines barockisierenden Jugendstils, denen sich jeweils mehrbogig gewölbte Vorlandbrücken anschließen.
Kulturdenkmal aus (verkehrs-)technikgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |