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Gründerzeitvilla der Zeit um 1900. Zweistöckiger Putzbau auf hohem Sandsteinrustikasockel mit Mansarddach, Risalit und geschweiftem Blendgiebel zur Straße. Baugliederungen wie Gesimse, Gewände, Rahmung des Blendgiebels und Eckbetonung in Sandstein. Große Rechteckfenster mit unterschiedlicher, reicher Profilierung, zweistöckiger Erker am Risalit. Originale Einfriedung erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |